§ 1 NAME und SITZ
Der
Verein hat den Sitz in 59939
OLSBERG
und
soll beim Vereinsregister des
Amtsgerichts 59929 BRILON
eingetragen
werden.
Nach Eintragung lautet
der Name des
Vereins
IBN
RUSHD e.V.
Fund for Freedom of
Thought
Bei Erweiterung des
Vereins können
Vertretungen in anderen Orten bestimmt werden.
Das
Geschäftsjahr des Vereins
ist das Kalenderjahr.
Der Zweck des Vereins
besteht in
der Förderung des freien Denkens, der Kreativität und
der Wissenschaften
in der arabischen Welt mit dem Ziel, Freiheit und Demokratie in diesem
Raum zu unterstützen. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere
durch die Vergabe von Preisen zur Förderung von Wissenschaft,
Forschung,
Kunst und Politik, Bildung und Erziehung an würdige Personen,
die
sich in einem arabischen Land verdient gemacht haben. Der Verein ist
politisch
und konfessional nicht gebunden. Zu gegebener Zeit und bei
genügender
finanzieller und personeller Verfügbarkeit können die
kulturellen
Aktivitäten des Vereins erweitert werden.
Mittel des Vereins
dürfen nur
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person
darf
durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags setzt der Vorstand fest.Freiwillige Zahlungen Dritter und Spenden durch Förderer sind angestrebt. Die Annahme von Geldern obliegt dem Vorstand.
§ 7 ORGANE DES VEREINS
Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Die Ausübung von Vereinsämtern nach der Satzung geschieht ehrenamtlich.
§
8 VORSTAND
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
§ 9 WAHL DES VORSTANDESa) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. VorsitzendenSie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß er bei Rechtsgeschäften von mehr als 200,--DM verpflichtet ist, die schriftliche Zustimmung des erweiterten Vorstands (Gesamtvorstand) einzuholen.
Der Gesamtvorstand besteht aus
- dem Vorstand
- dem Schriftführer- dem Kassenführer
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl kann auch schriftlich erfolgen. Mitglieder des Vorstandes können nur natürliche, volljährige Personen sein.
§ 10 VORSTANDSSITZUNGENDer Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden, die mindestens zwei Jahre Mitglied des Vereins sind. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wird das Mitglied mit der nächstliegenden Stimmzahl zum Ersatz- Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung ernannt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.
Der Vorstand
erfüllt seine Aufgaben
durch Beschlußfassung, grundsätzliche Sitzungen
oder, wenn alle
Vorstandsmitglieder einverstanden sind, im schriftlichen Verfahren.
Über
Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen.
§ 12 MITGLIEDERVERSAMMLUNGDer Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind.Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere
- Führung der laufenden Geschäfte
- Verwaltung des VereinsvermögensPersonen, die gefördert werden sollen, werden von kompetenten Instituten oder Personen geprüft und dem Vorstand vorgeschlagen. Der Vorstand behält sich die Entscheidung vor, um die Wahrung der Ziele des Vereins zu gewährleisten.
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung
der Tagesordnung
- Wahrung der Rechte und Pflichten des Vereins
- Ausführung von Beschlüssen der MitgliederversammlungAufstellung einer Jahresplanung, Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses, Beschlußfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern
Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen. Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn 1/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.
Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen offen gefaßt. Die Beschlußfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit 1/4 der Anwesenden dies beantragt. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung angegeben sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden,
wenn diese Anträge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sind und den Mitgliedern mindestens eine Woche zuvor zur Kenntnis gebracht wurden. Dringlichkeitsanträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn die Versammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließt, daß die Dringlichkeitsanträge als weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Die Mitglieder wirken an der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben mit.
Die
Mitgliederversammlung ist für
folgende Angelegenheiten zuständig:
1.
Wahl, Bestellung und Abberufung
des Vorst.
2.
Prüfung und Entlastung des
Vorstandes.
3.
Feststellung des Jahresabschlusses.
4.
Ernennung von besonders verdienstvollen
Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern.
5.
weitere Aufgaben, soweit dies
aus der Satzung oder nach Gesetz sich ergibt.
6.
Beschlußfassung über
Änderung der Satzung und über die
Vereinsauflösung.
Die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung
bedürfen der Schriftform.
Über
sie ist ein Protokoll
aufzunehmen.
Nabil Bushnaq
Muftah
Sherif
Dr.
M. Ali Hachicho
Dr.
Joseph Aoun
Abier
Bushnaq
Hikmat
Bushnaq
Cora
Josting
Dr.
Ibrahim Lada‘a
Dr.
Khairi Qattawi